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Für die Beantragung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme ist grundsätzlich eine Befürwortung (Attest) des behandelnden (HNO-) Arztes notwendig. Darin sollten folgende Punkte thematisiert werden:
- Gefahr einer Chronifizierung;
- Kein Erfolg durch Krankenbehandlung gem. § 27 SGB V;
- Ambulante Behandlung hat keine / nur geringe Aussichten auf Erfolg;
Für die Beantragung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme bei Ihrem Kostenträger ist ein spezielles Antragsformular notwendig. Entsprechende Antragsformulare finden Sie hier.
Sie sollten das Antragsformular gemeinsam mit Ihrem Arzt ausfüllen, von ihm unterschreiben lassen und dann per Post oder Fax bei Ihrem Kostenträger mit der Bitte um Kostenübernahme einreichen.











